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Illegales Streaming ist kein Kavaliersdelikt

Pressemeldung von: redaktion neunundzwanzig - 04.08.2017 12:00 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

ARAG Experten über die Folgen eines richtungsweisenden Streaming-Urteils

Illegales Streaming ist kein Kavaliersdelikt
Man stelle sich die Situation vor: Der Lieblings-Fußballverein spielt im Champions-League-Finale - und kein TV-Sender überträgt das Spiel. Liegt es da nicht nahe, sein Glück online zu versuchen und das Spiel im Internet zu streamen, selbst wenn dies über eine dubiose Platform geschieht? Klar, sagt der Fan. Aber Vorsicht, sagen die ARAG Experten. Denn seit einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ist bereits die Nutzung illegaler Streams ab sofort illegal (Az.: C-527/15).

Was ist Streaming eigentlich?
Mit Live-Streaming oder auch kurz Streaming ist das Abspielen von Inhalten wie etwa Liedern, Filmen oder auch Sportveranstaltungen auf Computer, Tablet oder Smartphone gemeint. Dabei wird keine Datei heruntergeladen, sondern sie wird direkt aus dem Internet abgespielt. Die Daten, die während des so genannten Streams kontinuierlich fließen, werden auf dem Abspielgerät nur temporär und nicht dauerhaft gespeichert. In Deutschland stehen Verbrauchern zahlreiche Streaming-Portale zur Verfügung, die in der Regel jedoch kostenpflichtig sind.

Was bedeutet das EuGH-Urteil für Verbraucher?
Wer streamt und dafür auf illegale Anbieter zurückgreift, begeht eine Urheberrechtsverletzung und macht sich schadensersatzpflichtig. Bislang galt lediglich die Bereitstellung und Vervielfältigung von Inhalten über illegale Streams als rechtswidrig, nun ist es bereits die ganz private Nutzung. Zudem müssen sich Nutzer künftig über das Streaming-Angebot informieren und prüfen, ob es rechtswidrig ist. Den Ahnungslosen spielen, ist also nicht mehr drin!

Woran erkenne ich illegale Streams?
Stehen brandaktuelle Filme, Serien und Sportereignisse, die nicht einmal bei Bezahlanbietern wie z.B. Netflix oder Amazone Prime angeboten werden, umsonst im Internet zur Verfügung, stimmt etwas nicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass es sich dabei also um eine wahrscheinlich illegale Vorlage handelt, ist hoch. Auch wenn die Qualität der Übertragung schlecht ist und kostenpflichtig eine bessere Datenqualität angeboten wird, ist Vorsicht angesagt. Denn mit solchen vermeintlich günstigen Premium-Paketen verdienen die schwarzen Schafe der Branche ihr Geld.

Was kostet es, wenn ich erwischt werde?
Die Abmahnkosten sind im Privatbereich auf rund 150 Euro gedeckelt. Mahnen jedoch mehrere Rechteinhaber ab, fällt diese Summe auch entsprechend oft an. Hinzu kommen bis zu 150 Euro pro Verfahren, wenn die Nutzung illegaler Streams nachgewiesen werden kann. Damit ist die Rechnung jedoch noch nicht beendet: Pro gestreamtem Inhalt kommen fünf bis zehn Euro Schadensersatz oben drauf.

Kann ich rückwirkend bestraft werden?
Vermutlich wird niemand, der sich schon einmal illegal im Internet ein Champions-League-Finale oder den neuesten Blockbuster angesehen hat, abgemahnt. Denn Nutzer können nur über die IP-Adressen des Rechners, über den sie unerlaubt gestreamt haben, zurückverfolgt werden. Und da die illegalen Betreiber naturgemäß ein großes Interesse daran haben, anonym zu bleiben, speichern sie keine IP-Adressen. Wer allerdings schon einmal kostenpflichtige illegale Streams genutzt hat, könnte über Zahlungsdaten identifiziert werden. Auch wenn die ARAG Experten davon ausgehen, dass es rückwirkend keinerlei Probleme geben sollte, raten sie dringend dazu, die Finger vom Streamen illegaler Inhalte zu lassen.
Und wenn die eigenen Kinder streamen?

Eltern haben ihren Kindern gegenüber eine Aufsichtspflicht. Und zu der gehört auch, die Kinder umfassend über mögliche Online-Fallen aufzuklären, bevor sie sich im Internet bewegen. Wissen die Eltern von Rechtsverletzungen ihrer Kinder bei der Internetnutzung, sind sie im Rechtsstreit sogar verpflichtet, den Namen des Kindes zu nennen, wenn sie eine eigene Verurteilung abwenden wollen, wie der Bundesgerichtshof jüngst in einem Urteil zum Thema Filesharing klarstellte (Az.: I ZR 19/16).

Mehr zum Thema unter:
http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

Firmenkontakt:
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Telefon: 0211-963 2560
Telefax: 0211-963 2025
Homepage: http://www.ARAG.de


Firmenbeschreibung:
Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern - inklusive den USA und Kanada - nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
Thomas Heidorn
Lindenstraße 14
50674 Köln
E-Mail: thomas@redaktionneunundzwanzig.de
Telefon: 0221-92428215
Homepage: http://www.ARAG.de

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