Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

Alles Top Secret - Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Überblick

Pressemeldung von: Trusted Shops GmbH - 05.09.2019 13:52 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.



Nicht alle Unternehmensinformationen sind für fremde Ohren bestimmt. Wissen ist Macht, dies gilt vom Großkonzern bis zum Mittelstand. Neue unternehmerische Errungenschaften fördern Innovationen und liefern einen entscheidenden Faktor für den Markterfolg. Doch innovative Ideen oder Entwicklungen des Unternehmens sollte man vor Zugriffen schützen und nicht einfach preisgeben. Seit dem 26.04.2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft und bringt einige Neuerungen mit sich. Alles geheim? Natürlich nicht, hier das Wichtigste in aller Kürze.

Was sind Geschäftsgeheimnisse?

Es handelt sich um eine Information,

- die in ihrer Ausgestaltung einem bestimmten Personenkreis (z.B. Mitarbeitern) weder allgemein bekannt oder ohne Weiteres abrufbar ist,

- die für das Unternehmen von wirtschaftlichem Wert ist,

- die durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gesichert ist und

- bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht.

Die Information muss geheim, von wirtschaftlichem Wert für das Unternehmen sein sowie durch angemessene Schutzmaßnahmen geschützt sein.
Was muss ich als Unternehmen tun?
Neu ist der Begriff der angemessenen Schutzmaßnahme. Darunter fallen beispielsweise technische bzw. organisatorische Maßnahmen, wie Zugangssperren (passwortgeschützte Bereiche) oder Verschwiegenheitsvereinbarungen. In der Praxis werden gerade für Letztere vertragliche Vereinbarungen mit den im Unternehmen tätigen Mitarbeitern oder mit externen Dienstleistern geschlossen.

Eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung kann daher zusammen mit einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder als Anhang zum Arbeitsvertrag geschlossen werden.

Wichtig ist, dass durch die vorgenommene Maßnahme ersichtlich wird, dass es sich hierbei um eine geschützte Information handelt und bei Offenlegung des Geheimnisses "unerlaubtes Terrain" betreten wird.

Bestehen also bereits Geschäftsgeheimnisse in einem Unternehmen, müsste man demnach prüfen, ob diese auch weiterhin als geschützte Informationen gelten.

Ergriffene Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen müssen Unternehmer im Streitfall beweisen.
Wann liegt eine Verletzung von Geschäftsgeheimnissen vor?
Als verbotene Handlungen kommen beispielsweise die Wirtschaftsspionage, der Diebstahl von Daten, das unbefugte Kopieren von geheimen Informationen sowie der Verstoß gegen Geheimhaltungsvereinbarungen in Betracht. Wer unbefugt an die Informationen gelangt ist, darf diese nicht nutzen oder offenlegen.

Gegen den Rechtsverletzer stehen dem Inhaber des Geschäftsgeheimnis sodann insbesondere Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassung oder Ansprüche auf Vernichtung und Herausgabe der erlangten Informationen zu. Handelt der Rechtsverletzer gar vorsätzlich oder fahrlässig, kann auch Schadensersatz gefordert werden.

Daneben stellt das unerlaubte Erlangen von Geschäftsgeheimnissen beispielsweise zur Förderung des eigenen Wettbewerbs eine Straftat dar und wird gemäß § 23 Abs. 1 GeschGehG mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

TIPP: Aus dem GeschGehG entstehen für Unternehmen erst einmal keine allgemeinen Umsetzungs- und Informationspflichten.
Möchten Unternehmer jedoch ihr eigenes Knowhow als Geschäftsgeheimnis schützen, ist es vor allem wichtig, konkrete Schutzmaßnahmen zu treffen. Die einschlägige Schutzmaßnahme ist einzelfallabhängig und kann nicht pauschal bestimmt werden. Kommt man den gesetzlichen Vorgaben nicht nach, fällt man womöglich nicht unter den Schutzzweck des Gesetzes und kann sich bei Verlust der Information nicht auf eine unerlaubte Offenlegung berufen.

Firmenkontakt:
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
E-Mail: mustafa.ucar@trustedshops.de
Telefon: 0221/77536-7531
Homepage: trustedshops.de


Firmenbeschreibung:
Trusted Shops ist Europas Vertrauensmarke im E-Commerce. Das Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Das Trusted Shops Projekt "Locatrust" verhilft lokalen Händlern zu echten Bewertungen ihrer Kunden. Damit bietet Trusted Shops lokalen Händlern die Möglichkeit, mehr Sichtbarkeit für ihr Geschäft und ihr Sortiment im Netz zu schaffen, um den Local Commerce zu stärken. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturfonds EFRE (Europäische Fonds für Regionale Entwicklung) von der Europäischen Union gefördert.

Pressekontakt:
Trusted Shops GmbH
Mustafa Ucar
Subbelrather Str. 15c
50823 Köln
E-Mail: mustafa.ucar@trustedshops.de
Telefon: 0221/77536-7531
Homepage: trustedshops.de

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.