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ESG informiert: Verbundmessung bei der VDE-Geräteprüfung

Pressemeldung von: ESG Elektro Service Gesellschaft mbH - 20.02.2018 12:02 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

ESG erklärt, ob und inwieweit Verbundmessungen zulässig sind.

Im Rahmen der Prüfung elektrischer Geräte nach DIN VDE 0701-0702 müssen sämtliche elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf eine ordnungsgemäße Funktion und Sicherheit bei der Benutzung kontrolliert werden. Die Elektro Service Gesellschaft (ESG) (http://www.esg-gesellschaft.de/) aus Frechen in Nordrhein-Westfalen bietet deutschlandweit eine Prüfung nach Vorschrift durch ihre Mitarbeiter. Als langjährig tätiger und erfahrener Dienstleister informiert die ESG über die Zulässigkeit von Verbundmessungen.

Vorschrift sieht Gewährleistung der Sicherheit vor

Bei der Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 sollen sämtliche Geräte einzeln untersucht werden. Manchmal ist dies nicht möglich, da beispielsweise die Geräte nicht vom Netz getrennt werden können. In diesen Fällen entscheidet die prüfende Elektrofachkraft über die Sicherheit der betroffenen Maschinen oder Geräte und begründet die Entscheidung im Prüfprotokoll. Die Möglichkeit einer Verbundmessung anstelle einer Einzelmessung wird in der Vorschrift nicht erwähnt. Unter Berücksichtigung technischer Aspekte ist eine solche Messung nicht in jeder Konstellation empfehlenswert. Beispielsweise ist nicht sicher, inwieweit die Messung von mehreren EDV-Geräten, die an einer gemeinsamen Steckdose angeschlossen sind, den Ergebnissen von Einzelprüfungen entsprechen. Somit ist eine definitive Sicherheit der elektrischen Anlagen und Geräte nicht gewährleistet.

Verantwortliche Elektrofachkraft entscheidet über Verbundmessungen

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht in erster Linie vor, dass Firmen und Unternehmen die Sicherheit ihrer elektrischen Geräte und Anlagen anhand regelmäßiger Prüfungen durch eine verantwortliche Elektrofachkraft gewährleisten. Wie genau eine Elektrofachkraft die vorhandene oder nicht vorhandene Sicherheit bestimmt, ist in der BetrSichV nicht erläutert. Somit liegt es im eigenen Ermessen des Prüfers, eine Verbundmessung elektrischer Geräte durchzuführen und anhand dieser Ergebnisse eine klare Aussage bezüglich der Sicherheit zu treffen.
Weitere Informationen zur Prüfung nach DIN VDE 0701-0702 sind auf der Website der ESG erhältlich.

Firmenkontakt:
ESG Elektro Service Gesellschaft mbH
Benjamin Klaus
Dr.-Gottfried-Cremer-Allee 25
50226 Frechen
E-Mail: vertrieb@esg-gesellschaft.de
Telefon: +49 (0)2234 993303-33
Telefax: +49 (0)2234 993303-99
Homepage: https://www.esg-gesellschaft.de/


Firmenbeschreibung:
Weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Interessenten bei der ESG Elektro Service Gesellschaft mbH, Frechen, Telefon: +49 (0)2234 993303-33, https://www.esg-gesellschaft.de/.

Die ESG Elektro Service Gesellschaft mbH ist spezialisiert auf die Prüfung verschiedenster elektrischer Anlagen, Maschinen und Geräte nach DGUV Vorschrift 3 und verfügt über eine Erfahrung aus über 10 Jahren in diesem Bereich. Die Techniker des Unternehmers, allesamt gelernte Elektrofachkräfte und "befähigte Personen", nutzen für ihre Prüfarbeit ausschließlich hochwertige Messgeräte des führenden Herstellers Gossen Metrawatt.

Pressekontakt:
ESG Elektro Service Gesellschaft mbH
Benjamin Klaus
Dr.-Gottfried-Cremer-Allee 25
50226 Frechen
E-Mail: vertrieb@esg-gesellschaft.de
Telefon: +49 (0)2234 993303-33
Homepage: https://www.esg-gesellschaft.de/

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