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Wichtige Frist Ende 2017: Für alte Holzheizungen springt die Ampel auf Rot

Pressemeldung von: Dr. Schulz Public Relations GmbH - 16.11.2017 12:20 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Feuerstätten mit Zulassung vor 1985 müssen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden - bei Nichtvollzug droht Bußgeld

Wichtige Frist Ende 2017: Für alte Holzheizungen springt die Ampel auf Rot
Die Feuerstättenampel zeigt an, ob die eigene Feuerstätte stillgelegt werden muss.
Vom Gesetz her müssen Ende diesen Jahres alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden, wenn sie den verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV nicht entsprechen. Die betroffenen Holzfeuerungen sind zum Stichtag bereits über 32 Jahre alt. Diese Geräte sind technisch veraltet und werden den heutigen Ansprüchen an Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit nicht mehr gerecht, verfügen sie doch über eine Verbrennungstechnik aus dem letzten Jahrhundert.

Damit das Thema insbesondere für Endverbraucher verständlicher wird, haben der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. und der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) eine einfache und sehr plakative Einordnung für Feuerstätten entwickelt: Die "Feuerstättenampel".

Feuerstättenampel hilft bei der Bewertung von Feuerstätten für feste Brennstoffe

Die Feuerstättenampel ist ein Merkblatt und zeigt anhand der Farben Rot, Gelb und Grün, wie mit der Feuerstätte jetzt und in Zukunft zu verfahren ist. Und bei allen Geräten, die älter als 32 Jahre sind und den gesetzlichen Vorgaben nicht mehr entsprechen, springt die Ampel Ende 2017 auf "Rot". Diese Feuerstätten sind technisch veraltet und müssen entweder nachgerüstet, stillgelegt oder gegen ein modernes Gerät ausgetauscht werden. Kaminbetreiber, die den gesetzlichen Vorgaben nicht nachkommen, drohen seitens der Umweltbehörden empfindliche Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.

Ofenbesitzer können ihren Schornsteinfeger gezielt nach der Feuerstättenampel fragen. Das Merkblatt ist zudem in vielen Fachmärkten und Kaminstudios erhältlich und steht im Internet auf der Seite www.ratgeber-ofen.de als kostenloser Download zur Verfügung. Zudem hat der HKI hier auch eine Produktdatenbank mit über 5.000 Feuerstätten aufgebaut, die zeigt, welche Öfen die Grenzwerte einhalten und welche nicht.

Firmenkontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Daniel Jung
Lyoner Straße 9
60528 Frankfurt am Main
E-Mail: info@hki-online.de
Telefon: +49 (0)69 25 62 68 0
Telefax: +49 (0)69 25 62 68 100
Homepage: http://www.ratgeber-ofen.de


Firmenbeschreibung:
Der HKI Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. vertritt die Interessen der Hersteller von Großküchengeräten sowie häuslicher Heiz- und Kochgeräte. Beide Herstellergruppen sind in separaten Fachverbänden organisiert, die sich in gerätespezifische Fachabteilungen untergliedern. Zurzeit vertrauen rund 150 Mitglieder den Leistungen des Verbandes.

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de
Telefon: +49 (0)221 42 58 12
Homepage: http://www.dr-schulz-pr.info

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