Direktlink als QR Code


Unsere Pressethemen

Auto, Verkehr (4582)
Bildung, Karriere, Schulungen (7406)
Computer, Information, Telekommunikation (6144)
Elektro, Elektronik (3898)
Essen, Trinken (3400)
Familie, Kinder, Zuhause (4175)
Freizeit, Buntes, Vermischtes (10951)
Garten, Bauen, Wohnen (7272)
Handel, Dienstleistungen (7438)
Immobilien (4205)
Internet, Ecommerce (4261)
IT, NewMedia, Software (16994)
Kunst, Kultur (4659)
Logistik, Transport (2297)
Maschinenbau (2020)
Medien, Kommunikation (5020)
Medizin, Gesundheit, Wellness (13806)
Mode, Trends, Lifestyle (4985)
Politik, Recht, Gesellschaft (9214)
Sport, Events (2868)
Tourismus, Reisen (11789)
Umwelt, Energie (5255)
Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen (21620)
Vereine, Verbände (977)
Werbung, Marketing, Marktforschung (4170)
Wissenschaft, Forschung, Technik (2164)


Anzeige




Haftungsausschluss

Die auf my-PR.de veröffentlichten Pressemitteilungen sind von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. werden über sogenannte Presseverteiler an my-PR.de verteilt. Die Betreiber dieser Website übernehmen keine Verantwortung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen.

So erkennen Sie einen seriösen Rohreinigungs-Notdienst

Pressemeldung von: Karl Sohlmann - 04.09.2017 17:22 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

Handwerk hat goldenen Boden

So erkennen Sie einen seriösen Rohreinigungs-Notdienst
So erkennen Sie einen seriösen Rohreinigungs-NotdienstHandwerk hat goldenen Boden (Foto: unsplash.com/david-siglin)
Ein verstopfter Abfluss in der Wohnung kann schnell zum großen Ärgernis werden. Im Landkreis berichten Anwohner immer wieder von der Schwierigkeit, in dieser Situation einen passenden Rohreinigungs-Notdienst zu finden. Doch welche Merkmale zeichnen einen seriösen Anbieter aus, an den man sich mit gutem Gewissen wenden kann?

Das passende Unternehmen finden
Zunächst muss die Aufnahme des Kontakts auf dem Weg zum seriösen Rohreinigungs-Notdienst überdacht werden. Wer sich für den Anruf in einer Vermittlungszentrale entschließt, geht dabei die Gefahr ein, dass ein Notdienst außerhalb der Gegend beauftragt wird. Die Handwerker vor Ort wären jedoch die günstigere Möglichkeit. Dies liegt in erster Linie an den geringeren Anfahrtskosten, die ansonsten einen wesentlichen Teil der Rechnung ausmachen können. Ein Hauptstädter sollte für die Rohrreinigung Berlin dementsprechend einen Klempner beauftragen, der vor Ort seine Niederlassung hat. Entsprechende Angebote sind auch in eigener Recherche leicht zu finden. So verbirgt sich hinter der Adressehttps://www.specht-rohrreinigung-berlin.comein lokales Unternehmen, das vor Ort solche Notlagen übernehmen kann. Anbieter wie unterhttp://flink-rohrreinigung.de, die teilweise auf eine Anfahrtsgebühr verzichten, lassen sich sogar auf dem ganzen Stadtgebiet sicher beauftragen.

Der Kostenvoranschlag
Ein weiterer Punkt, der für die Kanalreinigung Berlin ebenso gilt, wie für alle anderen Städte, ist der Kostenvoranschlag. Jede Rohrreinigungsfirma sollte dazu in der Lage sein, zumindest einen groben Voranschlag der Kosten zu präsentieren, nach dem sich der Kunde richten kann. So wird verhindert, dass im Anschluss an die Dienstleistung eine völlig überhöhte Rechnung überreicht wird, die nun bezahlt werden muss. Bei einem ersten Anruf ist es zudem legitim, die Anfahrtskosten und den Nachtzuschlag abzufragen, welche im individuellen Fall gelten. Sollten am anderen Ende der Leitung darauf nur dünne Ausflüchte folgen, so ist es unter Umständen besser, Abstand vom Geschäft zu nehmen. Schließlich handelt es sich sogleich um ein erhebliches Risiko, welches nun vom erteilten Auftrag ausgehen würde.

Die Bezahlung vor Ort
Manche Rohreinigungs-Notdienste tendieren dazu, schon vor Ort mit einer Rechnung an die Kunden heranzutreten, welche in bar zu bezahlen ist. Dieses Vorgehen ist absolut legitim, erfordert jedoch vom Kunden eine hohe Aufmerksamkeit. Sind auf der nächtlich überreichten Rechnung auch nur Leistungen enthalten, die wirklich vorgenommen wurden? Es ist deshalb absolut essentiell, sich für das Prüfen der Rechnung einige Minuten Zeit zu nehmen und die verschiedenen Schritte genau zu überdenken. Scheint der Betrag ungerechtfertigt zu hoch zu sein, ist es nicht zu empfehlen, die Rechnung zunächst trotzdem zu bezahlen. Stattdessen kann durchaus ein Teil des Geldes vorerst einbehalten und die gründliche Überprüfung der Rechnung vorangesetzt werden. Schließlich ist es unter Umständen sehr schwer, das bereits gezahlte Geld wieder zurückzubekommen. Unter Umständen hilft auch die Verbraucherzentrale dabei, die Unklarheiten zu klären und unter Umständen für das eigene Recht einzustehen.

Wann sind Zuschläge gerechtfertigt?
Am Ende gilt es die Frage zu klären, wann überhaupt von einer Notlage zu sprechen ist, in der ein höheres Honorar bezahlt werden muss. Grundsätzlich ist es absolut legitim, wennein lokales Unternehmenfür eine Sonderleistung, wie zum Beispiel die Rohrreinigung zu später Stunde, einen Zuschlag verlangt. Dieser kann durchaus bei 50 Prozent des eigentlichen Listenpreises liegen. Dieser Zuschlag darf sich allerdings nur auf die Lohnleistungen beziehen, die auf der Rechnung aufgeführt sind. Verdoppelt die Firma dagegen auch die Gebühren, welche für Fahrzeug, Anfahrt, Werkzeug und ähnliches anfallen, so entspricht dies nicht dem gängigen Vorgehen.Quelle: http://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/ueberregional/service/so-erkennen-sie-einen-serioesen-rohreinigungs-notdienst-d96968.html

Firmenkontakt:
Karl Sohlmann
Karl sohlmann
Siemensstraße 33
12247 Berlin
E-Mail: mail@slokal.com
Telefon: 03074693923
Homepage: http://www.elektrosmog.com/


Firmenbeschreibung:
Unsere Firma ist in Kooperation mit. Wir sorgen für die Aufklärung über Elektrosmog im Haushalt.

Pressekontakt:
Karl Sohlmann
Karl sohlmann
Siemensstraße 33
12247 Berlin
E-Mail: mail@slokal.com
Telefon: 03074693923
Homepage: http://www.elektrosmog.com/

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemeldung ist der jeweilige Autor, welcher den Beitrag verfasst hat, oder verfassen hat lassen.
Marken, Logos und sonstigen Kennzeichen können geschützte Marken darstellen.