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Geht's auch mal ohne Kindersitz?

Pressemeldung von: R+V24 c/o Arts & Others - 31.05.2017 12:05 Uhr
Den verantwortlichen Pressekontakt, für den Inhalt der Pressemeldung, finden Sie unter der Pressemeldung bei Pressekontakt.

R+V24: Führerscheinwissen im Test

Wiesbaden, 31. Mai 2017. Mal schnell die Nachbarin mit ihrer fünfjährigen Tochter ein Stück mitnehmen - geht das auch ohne Kindersitz? Nein: 93 % der deutschen Autofahrer sehen das ganz richtig, wie eine Studie des Kfz-Direktversicherers R+V24 zeigt. "Für Kinder bis 12 Jahre und bis zu einer Größe von 150 cm sind spezielle Rückhaltevorrichtungen vorgeschrieben", sagt Sina Schmitt, Kfz-Expertin der R+V24 Direktversicherung. "Schließlich geht es um die Sicherheit der Kinder."

Damit Kinder im Auto sicher geschützt sind, brauchen sie einen Kindersitz. Denn ein üblicher Sicherheitsgurt ist auf Erwachsene ausgerichtet und kann bei einem Kind unter 1,50 m nicht exakt angelegt werden. Die Folge: Der Gurt geht über den Hals statt über die Schulter - und das Kind könnte bei einer Vollbremsung oder einem Unfall stranguliert werden. Die richtige Auswahl von Babyschale, Kindersitz oder Sitzerhöhung ist daher wichtig und abhängig von Alter und Größe des Kindes.

"Fährt das Kind angegurtet, aber ohne Kindersitz im Auto mit, droht ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro", so die Kfz-Expertin. "Ganz ohne Sicherung sind es 60 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei." Eine rückwärtsgerichtete Babyschale darf nur mit abgeschaltetem Airbag verwendet werden. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld von bis zu 25 Euro. Nicht erlaubt ist auch, ein Kind in einem nicht oder nicht mehr zugelassenen Kindersitz zu befördern. Diese müssen die Prüfnorm ECE-R 44/03 oder höher aufweisen. Stellt die Polizei fest, dass im Fahrzeug keine Möglichkeit besteht, die Kinder ausreichend zu sichern, weil zum Beispiel gar kein Kindersitz vorhanden ist, kann sie sogar die Weiterfahrt untersagen.

Auch auf Versicherungsleistungen kann sich der Verstoß gegen die Sicherungspflicht auswirken: Kommt es zu einem Unfall, kann die Versicherung die Leistungen ganz oder teilweise verweigern, wenn das Kind nicht vorschriftsmäßig im Kindersitz gesichert war - selbst wenn der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verschuldet wurde.

"Führerscheinwissen im Test": Hintergrund der Befragung
Jeder dritte Führerscheinanwärter fällt durch die schriftliche Theorieprüfung. Doch wie ist das mit langjährigen Autofahrern - wie gut kennen sich diese mit den Regeln aus? Der Kfz-Direktversicherer R+V24 hat das Führerscheinwissen anhand aktueller Prüfungsfragen getestet. Ziel ist es, Autofahrern zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr verhelfen. Dazu führt die R+V24 unter anderem regelmäßig Umfragen zu Verkehrsfragen durch, informiert über richtiges Verhalten und über gesetzliche Vorschriften. Mehr Tipps auf http://bit.ly/2lGvA95

Firmenkontakt:
R+V24
Sina Schmitt
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
E-Mail: presse@rv24.de
Telefon: 0611 533-2201
Homepage: http://www.rv24.de


Firmenbeschreibung:
R+V24, die Kfz-Direktversicherung der R+V, bietet umfassenden Versicherungsschutz über das Internet. Unter www.rv24.de können Autofahrer und Motorradfahrer Verträge einfach online abschließen und verwalten. Im Schadenfall steht den Kunden ein persönlicher Schadenservice mit 24-Stunden-Hotline zur Verfügung.

Pressekontakt:
R+V24 c/o Arts & Others
Gabriele Winter
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
E-Mail: g.winter@arts-others.de
Telefon: 06172 9022-122
Homepage: http://www.arts-others.de

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